BTV Entscheidung: Sommer-Wettspielrunde 2020 findet unter Auflagen statt

Um den bayerischen Tennisvereinen in der aktuellen Situation eine Orientierung zu geben, haben der Bayerische Tennis-Verband und seine Bezirke vorbehaltlich der weiteren Entwicklung eine letztendlich einstimmige Entscheidung getroffen. Die Sommer-Wettspielrunde 2020 findet statt! Sie wird zur „Übergangssaison 2020“ erklärt mit bayernweit folgenden Festlegungen:

  • Die Durchführung der „Übergangssaison 2020“ richtet sich streng nach den behördlichen Vorgaben, wie u.a. Hygiene- und Abstandsregelungen. Dies betrifft insbesondere die Gastronomie, den Sanitärbereich, die Anreise und evtl. auch das Doppel. Ein entsprechendes Hygienekonzept wird derzeit ausgearbeitet und den Vereinen baldmöglichst zugesandt.
  • Die „Übergangssaison 2020“ (betrifft alle Mannschaften ab Bayernliga abwärts) wird auf Basis der aktuell eingeteilten Gruppen und Ligen sowie der veränderten Terminplanung beginnend ab dem 8. Juni 2020 durchgeführt. Die veränderte Terminplanung wird spätestens ab dem 30.04.2020 im BTV-Portal veröffentlicht. Vereine mit Mannschaften in der Regionalliga Süd-Ost erhalten in den nächsten Tagen eine gesonderte Information zur Durchführung der Sommer-Wettspielrunde 2020.
  • Es werden die Meister in den einzelnen Ligen/Klassen offiziell ausgespielt: Die LK-Wertung und Ranglistenwertung kommen uneingeschränkt zum Tragen. Jedoch werden das Recht auf den Regelaufstieg und den Regelabstieg ausgesetzt.
  • Die aktuelle Ligen- und Gruppeneinteilung der Sommersaison 2020 ist somit auch die Grundlage für die Mannschaftsmeldung der Sommersaison 2021. Für freiwerdende Plätze in den Ligen/Klassen der Sommersaison 2021 werden so weit möglich die Ergebnisse der „Übergangssaison 2020“ in den jeweils darunter liegenden Spielklassen herangezogen.
  • Die Vereine erhalten die Möglichkeit, Mannschaften im Zeitraum vom 11. bis 17. Mai über das BTV-Portal ohne Sanktion zurückzuziehen. Entsprechende Informationen an die Vereinsadministratoren erfolgen gesondert. Gegebenenfalls müssen nach dem 17. Mai auf dieser Basis dann einzelne Gruppen/Ligen, soweit möglich, neu geplant werden.
  • Zudem bietet der BTV den Vereinen die Möglichkeit, Begegnungen im beiderseitigen Einverständnis flexibel bis zum 30.9.2020 zu verlegen und vom vorgegebenen Spielplan abzuweichen. Darüber hinaus wird er sich bzgl. des Rückzugs von Mannschaften während der Saison kulant verhalten.
  • Sofern die vorgenannten Punkte und die aktuellen behördlichen Anordnungen keine Auswirkungen auf die BTV-Wettspielbestimmungen bzw. die Ausschreibungen der einzelnen Bezirke haben, gelten diese unverändert.

Weitere Informationen erhalten Sie fortlaufend im BTV-Portal.

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